Scheinselbständigkeit – Entscheidung des Stuttgarter Sozialgerichtes

„Scheinselbständigkeit? Kein Thema für mich.“ Eine kürzlich getroffene Entscheidung des Sozialgerichtes Stuttgart gibt Anlass, da nochmal genauer hinzuschauen.

Wir geben uns allergrößte Mühe, für all unsere Termine eine ordentliche und unterschriebene Einverständniserklärung zu haben. Nicht ganz so viel Arbeit stecken wir in unsere Steuererklärung (inkl. Kassenbuch). Noch weniger Aufmerksamkeit widmen wir dem Thema Scheinselbständigkeit. Bestenfalls fragen wir ein, zwei Kollegen, was die machen und übernehmen dann das Eine oder Andere.

Dabei steckt hier u.U. das größte Risiko von allen. Denn wird bei einer Betriebsprüfung eine Scheinselbständigkeit festgestellt, können sich die fälligen Nachzahlungen schnell auf 10.000 € pro Artist und Jahr belaufen. Mir ist ein Kollege bekannt, der Aufgrund einer solchen Prüfung über 80.000 € nachzahlen sollte und lieber das Land verlassen hat. Dauerhaft.

Einfache Platzmietverträge allein reichen nicht

Der Fall eines Nagelstudios aus Oktober 2019 zeigt, dass ein einfacher Mietvertrag allein nicht genügt, sich vor solchen Nachforderungen zu schützen. Auch die Tatsache, dass der Mieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung arbeitet, war dem Sozialgericht Stuttgart kein hinreichender Hinweis, von einer echten Selbständigkeit auszugehen.

Allein die zeitliche und örtliche Einbindung in den Arbeitsablauf des Studios haben sowohl der Betriebsprüfung als auch dem Gericht genügt, um von einer Scheinselbständigkeit auszugehen.

Ärger mit dem/der Ex

Wenn ihr zu den Studio-Inhabern gehört, die eine Festanstellung der Artists scheuen aber dennoch gerne das Sagen haben, seid ihr im höchsten Maße gefährdet, in die Falle der Scheinselbständigkeit zu laufen. Denn jede Anweisung kann eine Einbindung in den Arbeitsablauf des Studios und eine einen Bruch der Weisungsfreiheit bedeuten („Um 10 ist jeder da!“, „Vorlagen müssen mindestens 3 Tage vorher fertig sein!“, „Emails sind innerhalb von 2 Tagen zu beantworten!“, …).

Trennt man sich nicht im Guten von einem Artist, kann einem sowas das Genick brechen. Denn jeder eurer Artists hat die Möglichkeit und das Recht, seinen Status prüfen zu lassen, auch im Nachhinein. Eine einfache Methode, sich rückwirkend und auf Kosten anderer wieder in das soziale Netz des Staates zu begeben (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung).

Scheinselbständigkeit kein neues Thema

Wir haben bereits mehrfach auf dieses Thema in unseren Infolettern hingewiesen (siehe z.B. Infoletter „Scheinselbständigkeit“) und haben gezeigt, dass es nicht wirklich schwer oder aufwendig ist, sich vor diesem Thema zu schützen.

Abläufe und Verträge müssen zusammenpassen

Grundlage sind immer ordentliche Platzmietverträge und das eure Abläufe auch dazu passen. Es macht keinen Sinn, in einen Vertrag zu schreiben, dass ein Tätowierer seine Arbeitszeiten selbständig festlegt, wenn er keinen Schlüssel zum Studio erhält.

Unser Sorglospaket Verträge beinhaltet daher ausführliche Platzmietverträge sowohl für Guest-Artists als auch Residents sowie ein Begleit-Dokument, in dem nochmals auf alle notwendigen organisatorischen Änderungen hingewiesen wird.

Statusfeststellung auf keinen Fall vergessen!

Eine absolut wichtige Maßnahme ist immer noch die Statusfeststellung. Auch bei noch so sauberen Verträgen seid ihr nicht vor einer missbilligenden Einschätzung bei einer Betriebsprüfung geschützt. Über eine einfache und kostenlose Statusfeststellung bei der deutschen Rentenkasse (Clearingstelle) erhaltet ihr eine für alle Behörden verbindliche Einschätzung. Aus Erfahrung können wir sagen, dass so eine Einschätzung der Clearingstelle deutlich unproblematischer verläuft, als die bei einer Betriebsprüfung.

Alle notwendigen Infos zu so einer Statusfeststellung findet ihr in unserem Orga.-Leitfaden. Also tut euch einen Gefallen und kümmert euch darum. 😉

Euer
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