Der Gesellschaftervertrag – Zusammen und getrennt ohne Stress

Über unsere Produkte sowie unseren Infoletter stehen wir bekanntlich mit zahlreichen Studios in Kontakt. Ein Thema, das mir immer wieder begegnet ist, dass (geschäftliche) Partnerschaften in die Brüche gehen und dabei nicht selten einen finanziellen und emotionalen Scherbenhaufen hinterlassen. Daher neigen immer mehr von euch dazu, lieber nur ihr eigenes Ding zu machen und sich in einem kleinen Studio/Atelier zurückzuziehen. Doch es geht auch anders.

Wie in unserem letzten Infoletter bereits angedeutet, haben sich die beiden Inhaberinnen unseres Studios nach 11 Jahren getrennt. Dabei lief die Trennung (verhältnismäßig) entspannt ab, so dass die ehemalige Partnerin nun als normaler resident Artist in denselben Räumen weiterarbeitet. Das Verhältnis untereinander hat sich seitdem sogar verbessert.

Der Gesellschaftervertrag hilft!

Ein entscheidender Faktor dabei war sicherlich der Gesellschaftervertrag, den beide bei Gründung des gemeinsamen Studios abgeschlossen haben. Darin enthalten war, aus meiner Sicht der wichtigste Punkt in so einem Gesellschaftervertrag, eine sog. Trennungsvereinbarung. Diese setzte sich aus folgenden Punkten zusammen:

  1. Eine Trennung ist jederzeit (mit einer Vorankündigung von z.B. 3 Monaten) ohne Angabe von Gründen von jedem Vertragspartner möglich.
  2. Bei einer Trennung erfolgt eine Schätzung des Studio-Wertes durch einen der Gesellschafter. Der andere Gesellschafter kann auf Basis dieser Schätzung entscheiden, ob er zu dem Kurs das Studio übernimmt oder sich auszahlen lässt.

Auf diese Weise ist sichergestellt, dass eine faire Bewertung des Studios stattfindet. Will niemand das Studio übernehmen, empfiehlt sich eine Auszahlung nach sog. Buchwert. Das kann der Steuerberater dann für euch machen.

Außerdem empfiehlt sich zur weiteren Entspannung, gleich zu Beginn einer Partnerschaft noch folgende Punkte zu vereinbaren:

  1. Jeder gesteht dem anderen Partner nach Beendigung des Vertrages ausdrücklich zu, auch in unmittelbarer Nähe ein eigenes Studio zu eröffnen.
  2. Jedem stehen nach Beendigung des Vertrages die Kundendaten des Studios zur weiteren Nutzung zur Verfügung.

Das Gegenteil wäre rechtlich ohnehin nicht ohne Weiteres durchsetzbar. Diese beiden Punkte schaffen somit gleich zu Beginn Klarheit über das, was man ohnehin nicht verhindern kann.

So ein Vertrag ist keine Garantie dafür, dass immer alles gut geht, aber er hilft ungemein, diverse Untiefen gemeinsam durchzustehen und auch zusammenzuhalten, wenn es mal krieselt. Grundsätzlich können wir aus Erfahrung sagen, dass es gerade bei schwierigen Entscheidungen immer guttat, sie nicht allein treffen zu müssen.

In diesem Sinne möchte ich alle da draußen ermutigen, sich zusammen zu tun, wenn sich die Möglichkeit ergibt. Eins und Eins sind hier oft mehr als Zwei.

Euer
Der Gesellschaftervertrag - Zusammen und getrennt ohne Stress - kisscal.tattoo

Leserfragen

Warum nicht einfach ein Partner-Modell?

“Wir sind auch zu zweit in einem Studio, jedoch mit dem Hintergrund wirtschaftlich unabhängig agieren zu können. Denn gerade in unserem Business ist der größte Scheidungsgrund, daß man sich finanziell in die Haare kommt.

Wir sind beide ein Einzelunternehmen, d.h. wir teilen uns vertraglich geregelt alle Unkosten (Miete, Nebenkosten, Versicherungen und gemeinschaftliche Werbeaktionen) und treten nur werbetechnisch gemeinsam auf. Jeden ist für seine eigene Buchhaltung, Terminplanung und Urlaubseinteilung zuständig.

Es gibt dabei keine Streitigkeiten mehr daß ein Arbeitsplatz nicht ausgelastet wäre, warum jetzt der „Partner“ mehr Urlaub hat als der Andere…​

Bei einer Auflösung hat jeder seine eigene Ausstattung eingebracht bzw. nimmt sie auch wieder mit.”

Ja, diese Gründungsvariante hatten wir zu Beginn in unserem Studio auch gewählt, sie bringt allerdings ein paar Probleme mit sich:

  • Immaterieller Studiowert
    Je erfolgreicher das Studio ist, desto höher steigt auch dessen immaterieller Wert (Name, Image, Kundenstamm, …​). Wenn man sich nun trennt aber beide möchten gerne das Studio behalten (inkl. Name, Image, Kundenstamm, …​), dann wäre eine reine Aushändigung der eignene Ausstattung nicht wirklich fair und führt zwangsläufig zu Streit. Wer geht, nimmt zwar einen großen Teil seiner Kundschaft mit aber eben nicht alle (je nach dem, wo man was Neues findet). Außerdem hat man den Stress mit der Suche neuer Räume, ggf. Makler, Renovierung, Kosten für neues CI/CD samt Briefpapier, Visitenkarten, Fyler, Gutscheine, Website, …​ Wer in dem gemachten Nest hocken bleibt, ist ganz klar im Vorteil.
  • (Steuer-)Rechtliche Probleme
    Spätestens wenn man Mitarbeiter einstellen möchte, wird es rein rechtlich mit dem Modell schwierig, weil der Arbeitsvertrag nur auf einen laufen kann. Und wenn der Laden brummt, lohnt sich immer eine Thekenkraft (ggf. auch Reinigungskraft). Der eigene Stundenlohn, den man für allg. Kundenberatung, Telefon, Warenbestellung etc. gegenrechnen muss, ist definitiv höher, als der eines Mitarbeiters.


Das mit Urlaub, Buchungsquote etc. kann man bei einem gemeinsamen Studio ebenfalls ganz einfach lösen, indem beide eine feste Platzmiete an das Studio zahlen, so wie jeder andere resident Artist (und nicht Mit-Gesellschafter) auch. Das hat noch weitere, interessante Vorteile. Mehr dazu findest Du in unserem Blog bzw. unserem Infoletter ;-).

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Weitere Informationen zum Info Letter gibt es hier!
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