Mittlerweile überschlagen sich die Ereignisse und man liest täglich unzählige Nachrichten zu dem Thema COVID-19. Es steht uns fern, hier noch mehr oben drauf zu packen, aber evtl. ist dieser Tipp für viele von euch dann doch hilfreich.
Soforthilfeprogramm unzureichend
Zwar gibt es die bekannten Hilfsprogramm für Kleinunternehmer und Freiberufler (Steuerstundung, verringerung der Steuervorauszahlungen, Überbrückungskredite, …), doch bleibt man bei diesen letztendlich auf den Verlusten sitzen.
Schadensausgleich nur bei angeordneter Schließung
Das Gesetz sieht für solche Fälle (Infektionsschutzgesetz) entsprechende Ausgleichszahlungen des Staates vor, allerdings nur, wenn die Einstellung des Geschäftsbetriebes angeordnet wurde. Fragt man als Tätowierer oder Piercer beim örtlichen Gesundheitsamt nach, wird dringend empfohlen, das Geschäft bis auf weiteres zu schließen, jedoch erhält man hierzu keine offizielle, schriftliche Anordnung.
Behörden sind informiert und sensibilisiert – Länder und Gemeinden sind am Zug
Wir haben daher bei der IHK Deutschland sowie beim Bundesgesundheitsministerium nachgefragt und auf diese Problematik hingewiesen. Man hat sich für diesen wichtigen Hinweis bedankt. Diese konkrete Problematik war in der Tat so nicht bewusst, werde nun aber berücksichtigt. Eine Konkretisierung der Schließungsanweisungen erfolge jedoch durch die Länder und letztlich durch die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden.
Ihr könnt aktiv werden
Wenn für eure Gemeinde/Stadt noch keine offizielle Schließungsanordnung vorliegt: Wendet euch an euer Ordnungsamt und bittet um eine Konkretisierung der Schließungsanordnung für Tattoo- und Piercing-Studios. Einen Formulierungsvorschlag findet ihr am Ende dieser Mail.
Nutzt zudem die staatlichen Unterstützungs-Maßnahmen für Kleinunternehmer:
- Kurzarbeit (zu beantragen bei eurem Arbeitsamt, der Steuerberater hilft)
- Überbrückungs-Kredit der KFW-Bank (über eure Hausbank)
- Verdienstausfälle
Offiziell zu beantragen über euer Gesundheitsamt. Aber fragt dort nach, wo ihr einen entsprechenden Antrag einreichen müsst (ist binnen 8 Wochen nach Schließungs-Anweisung einzureichen).
Sollten wir mehr erfahren, halten wir euch auf dem Laufenden.
Euer
Anschreiben an euer Ordnungsamt/Gewerbeamt
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir betreiben ein Tattoo-Studio in ___________ und bitten um Klärung, ob es für Tattoo- und Piercing-Studios eine offizielle Schließungs-Anweisung von Ihrer Seite gibt.
Die aktuelle Landesverordnung beinhaltet noch keine Konkretisierung hinsichtlich Dienstleistern, so dass wir grundsätzlich weiter arbeiten dürfen. Ich halte dies angesichts der aktuellen Lage für unverantwortlich. Ohne konkrete Schließungsanweisung stehen uns jedoch keinerlei Ausgleichszahlungen zu, so dass viele GEZWUNGEN sein werden, weiterzuarbeiten.
Seitens des Bundesgesundheitsministeriums sowie der IHKD erfuhren wir, dass diese Konkretisierung durch dir örtlichen Gesundheitsämter vorgenommen wird. In Bayern und Nordrheinwestfalen erfolgen glücklicherweise bereits diese Konkretisierung (siehe z.B. Fürstenfeldbruck oder Duisburg).
Bitte schließen Sie sich diesen Gemeinden an und sprechen Sie eine klare Schließungsanordnung auch für Tattoo- und Piercing-Studios aus. Danke.
Hoffnungsvoll und mit freundlichen Grüßen,
…