Wie bereits in dem Info-Brief „Fallstricke bei Platzmieten“ erwähnt, ist es in vielen Studios sehr beliebt, Tätowierer und Piercer nicht fest anzustellen, sondern als selbständige Artists über Platzmietverträge im eigenen Studio arbeiten zu lassen. Woran viele hierbei nicht denken, ist die Frage: wem gehören dann die Kundendaten?
Formell ganz klar dem selbständigen Artist. Denn es wird im Platzmietvertrag ja eindeutig festgestellt, dass der Artist das Geschäft mit dem Kunden im eigenen Namen durchführt, um das Thema Scheinselbständigkeit zu umgehen. Trennt man sich irgendwann im Streit, können zwei Dinge passieren (neben anderen):
- Der Artist verlangt, dass das Studio alle Daten zu seinen Terminen, also auch seine Kundendaten, aushändigt und anschließend diese bei euch vernichtet werden.
- Er kann das Studio bei der örtlichen Datenschutzbehörde anzeigen, da man fremde Kundendaten ohne expliziten Auftrag verarbeitet hat.
Hiervor kann man sich recht einfach schützen, indem man in dem Platzmietvertrag des Studios mit den Artists eine entsprechende Vereinbarung trifft, dass der Artist auch nach Beendigung des Vertrages dem Studio die Daten unbefristet und unentgeltlich zur weiteren Betreuung der Kunden zur Verfügung stellt. Außerdem sollte ein Auftragsdatenverarbeitungs-Vertrag (AVV) inkl. technisch-organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit (TOM) Bestandteil des Platzmietvertrages sein (Oh-Gott!).
Sowas mach man natürlich nicht selbst. Wie schon früher geraten: lasst euch einen Platzmietvertrag für euer Studio von einem in der Branche erfahrenen Anwalt ausarbeiten. Order ihr kauft einfach unser Sorglospaket Verträge, da ist alles drin, was ihr braucht!