Azubis, Praktikanten und das Mindeslohngesetz

In der Branche kursieren immer wieder die Geschichten, dass man früher für eine Tattoo-Ausbildung zahlen musste und das erste Jahr nur geputzt und Nadeln gelötet hat. Es soll sogar Studios geben, die das heute noch so handhaben. Hier ein klares Statement von uns: wer das Vertrauen junger, engagierte Nachwuchskünstler auf diese Weise ausnutzt, hat das, was ihm heute dafür blühen kann, nicht besser verdient.

Denn spätestens seit dem Mindestlohngesetz sind alle Hilfsarbeiten mit 8,84 € pro Stunde zu vergüten. Hinzu kommen die üblichen Lohnnebenkosten (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Lohnsteuer, Soli). Im Streitfall werden diese Kosten auch rückwirkend fällig. Und sollte ein Gericht entscheiden, dass es sich aufgrund der vielen Hilfsarbeiten (Putzen, Theke, Telefon, Einkauf etc.) in Wirklichkeit um ein Arbeitsverhältnis gehandelt hat, wird u.U. noch eine Abfindung fällig.

Um so einen unangenehmen Streit zu vermeiden, solltet ihr euch für euren Nachwuchs vorher überlegen, was ihr von ihm erwartet (am besten in Stunden pro Woche) und wieviel Zeit ihr bereit seid, in seine tatsächliche Ausbildung zu investieren. Danach richten sich dann die Verträge, die ihr mit dem Nachwuchs abschließen solltet.

Festanstellung

Das einfachste (und sauberste) ist, ihr stellt den Nachwuchs für die Dauer der Ausbildung an. Die Höhe des Ausbildungsgehaltes richtet sich dann nach dem Verhältnis Hilfsarbeiten zu Ausbildung. Denkt daran: der Stundenlohn für die Hilfsarbeiten darf – abzüglich eurer Ausbildungsgebühren – nicht unter den Mindestlohn fallen.

Alternativ: 3 Verträge

Ist ein Anstellungsverhältnis für euch keine Alternative, solltet ihr beachten, dass unentgeltliche Praktika für einen längeren Zeitraum nicht mehr zulässig sind. Ihr braucht dann zwei Verträge, die ihr euch von einem in der Branche erfahrenen Anwalt ausarbeiten lassen solltet:

  • Für die Hilfsarbeiten (Theke, Telefon, Bestellungen, Lieferungen, Putzen, Kaffee kochen etc.) eine Anstellung auf 450,- € Basis. Doch Vorsicht: die Hilfsarbeiten dürfen dann nicht mehr als 12,5 Stunden pro Woche umfassen.
  • Für die Ausbildung einen Schulungs-/Seminar-Vertrag, für den der Neuling dann monatlich eine Gebühr zahlt. Auch hier Vorsicht: Hilfsarbeiten könnt ihr nicht als Ausbildungsthemen definieren.
  • Zeiten für’s Zeichnen und Üben sind Eigenleistungen des Nachwuchses, somit kostenneutral und bedürfen keines Vertrages. Die Bereitstellung von Raum und Materialien sollte über eine Pauschale im Schulungs-/Seminar-Vertrag abgedeckt sein.

Halten sich die Hilfsarbeiten des Neulings und eure tatsächlichen Ausbildungsleistungen in der Waage, sollte dieses Modell für euch kostenneutral sein. Habt ihr für die Hilfsarbeiten ohnehin schon eure Leute, könnt ihr euch voll auf die Ausbildung konzentrieren, wodurch dieses Modell zurecht Geld abwirft. Und denkt daran: Je eher der Nachwuchs tatsächlich selbständig arbeiten kann, desto eher verdient ihr auch an seiner Platzmiete!

Euer
Azubis, Praktikanten und das Mindeslohngesetz - kisscal.tattoo

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