Die Novemberhilfe ist da! Sogar noch vor Dezember! Naja, zumindest der Antrag. Dazu haben wieder ein paar Infos und Tipps für euch, aber auch für die evtl. anstehende Rückzahlung der Soforthilfe. Eines vorweg: Nicht gleich zahlen, lieber erst fragen. 😉
Novemberhilfe Soloselbständige bis 5.000,- €
Solo-Selbständige, die bis max. 5.000,- außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November beantragen, können dies direkt tun, ohne einen Steuerberater. Alles, was ihr dazu braucht, ist euer Elster-Zugang. Und dann folgende Punkte beachten:
- Vergleicht vorab euren Umsatz November 2019 (und Dezember 2019!) mit dem durchschnittlichen Umsatz 2019. Denn evtl. fahrt ihr mit dem Jahresdurchschnitt besser. Bei der Novemberhilfe habt ihr die Wahlmöglichkeit. Achtung: Netto-Umsätze nehmen, also ohne Mehrwertsteuer!
- Solo-Selbständige, die ihr Gewerbe nach dem 31.10.2019 begonnen haben, können als Vergleichsmonat Oktober 2020
- Wer einen Antrag als Solo-Selbständiger (Tätowierer/Piercer) und zugleich Inhaber eines Studios ist, kann grundsätzlich für beide Gewerbe einen Antrag stellen. Dies sollte jedoch unbedingt in Zusammenarbeit mit eurem Steuerberater erfolgen, da es hier einige nicht ganz einfache Bedingungen in den Vollzugshinweisen der Novemberhilfe gibt, Stichwort „Verbundene Unternehmen“.
Wenn ihr keinen Elster-Zugang nicht habt, wendet ihr euch ebenfalls besser an euren Steuerberater.
Novemberhilfe über den Steuerberater/Anwalt
Hier könnt ihr die Novemberhilfe nur über euren Steuerberater bzw. Anwalt beantragen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, fragt am besten vorher nach, was er/sie dafür berechnet.
Was kommt nach der Novemberhilfe?
Auch hierbei wurde die Politik offensichtlich völlig davon überrascht, dass nach dem November der Winter noch nicht vorbei ist. Ob es eine Fortführung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe geben wird und in welcher Form, ist daher leider noch offen.
Soforthilfe nicht gleich zurückzahlen
Wir haben unseren letzten Beitrag „Soforthilfe mit Arschtritt“ nochmals um eine Beispielrechnung sowie einigen detaillierten Recherchen ergänzt. Unter der Hand hat man uns bei der IHK bestätigt, dass dies für viele Kleinunternehmer eine echte Sauerei ist.
Daher unser Tipp: Solltet bei der Nachberechnung eures Liquiditätsengasses irgendetwas unklar sein, z.B., weil ihr euren Antrag mehrfach gestellt habt und somit das Antragsdatum unklar ist oder weil es Fragen zu Kosten gibt (anrechenbar oder nicht), dann schreibt eurer zuständigen L-Bank einen Brief (als Einschreiben) oder eine Email (CC an euren Steuerberater und gut aufheben!), stellt eure Fragen und … wartet. Ihr seid eurer Verpflichtung nachgekommen und niemand kann euch Subventionsbetrug vorwerfen.
Mit ein bisschen Glück sind die Landesbanken personell schlicht nicht in der Lage, alle ausgezahlten Soforthilfe zu prüfen. Wir drücken euch die Daumen.
Euer