Rechtliches zur neuen REACH Verordnung

Eigentlich wollten wir uns zu diesem Thema gänzlich bedeckt halten, da hier ohnehin schon auf allen Kanälen ausreichend kommuniziert wird. Doch die neue Verordnung hat auch Auswirkungen auf unser Kerngeschäft Organisation und Verträge:

  • Was ändert sich in Sachen Einverständniserklärung?
  • Muss ich meine AGB anpassen, um mich zusätzlich abzusichern?
  • Kann bzw. muss ich in Zukunft meine Farben selbst anmischen?
  • Welchen Einfluss hat das Ganze auf die Dokumentation verwendeter Nadeln und Farben?

Unsere Partner-Kanzlei, KKP Rechtsanwälte, hat zu diesen Fragestellungen einen interessanten Artikel veröffentlicht. Das Fazit: „Es sieht also leider nicht rosig aus für die Tattoo-Branche. […]“.

Ob Petitionen das Ruder noch rumreißen können, wird sich zeigen. Sicherlich nicht ohne Dazutun der großen internationalen Tattoo-Farben-Hersteller. Denn eines sollte bei der ganzen Aufregung nicht untergehen: Eine Reihe der nun verbotenen Inhaltsstoffe wurden zurecht dort aufgenommen, da sie tatsächlich gesundheitlich bedenklich waren. Hier ist eine Anpassung der Rezepturen mehr als sinnvoll.

Dass diese Verordnung, wie so viele andere, über das Ziel hinausgeschossen ist, darüber muss man nicht streiten. Es zeigt aber zwei Dinge:

  1. Wer immer noch glaubt, man kann beim Tätowieren unter dem Radar bleiben, der sollte spätestens jetzt aufwachen.
  2. Wer nicht gestaltet, wird gestaltet.

Insofern können wir die zahlreichen Initiativen zur Professionalisierung der Branche nur begrüßen und möchten an dieser Stelle ein großes Lob und Dank an all diejenigen aussprechen, die sich hier über ihre reguläre Arbeit hinaus persönlich engagieren.

Euer
Rechtliches zur neuen REACH Verordnung - kisscal.tattoo

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