Uh, wieder so ein unangenehmes Thema: die GEMA-Gebühren. Aber vielleicht haben wir hier für euch genau die Info, die euch den Tag schöner macht.
Kaum ein Studio, in dem keine Musik bei der Arbeit läuft. Irgendwann dämmert einem aber vielleicht, dass ja GEMA-Gebühren anfallen könnten, nämlich immer dann, wenn Musik in öffentlich zugänglichen Räumen gespielt wird. Es gibt hier jedoch zwei Möglichkeiten, um die GEMA-Gebühren herum zu kommen:
GEMA-freie Musik
Wenn ihr nach diesem Ausdruck googelt, werdet ihr schnell fündig. Es gibt eine Reihe an Online-Streams für Musik, zu der keine GEMA-Gebühren anfallen. Ihr kennt die Musik aus Kaffee-Bars und -Lounges, mit etwas Suchen findet ihr aber sicher auch noch andere Stilrichtungen.
Vorsicht: falls mal jemand zur Kontrolle kommt und genau dann spielt einer eurer Guest-Artists gerade seine eigene Playlist, habt ihr ein Problem. Davor solltet ihr euch mit einer entsprechenden Klausel in euren Platzmietverträgen schützen (in unserem Sorglospaket Verträge natürlich enthalten).
Keine GEMA-Gebühren für Arbeitsplätze
Wer die Bedingung zu den GEMA-Gebühren aufmerksam liest, dem fällt auf, dass diese nur bei Musik in öffentlich zugänglichen Räumen anfällt. Ein Arzt hat hier 2012 vor dem EUGH erfolgreich geklagt, weil er für sein Wartezimmer keine GEMA-Gebühren zahlen wollte. Sein Argument: Das Wartezimmer ist erst nach Anmeldung, also nicht öffentlich, zugänglich.
Wenn euer Empfang bzw. eure Theke räumlich von den Arbeitsplätzen getrennt ist, fallen GEMA-Gebühren also nicht für das ganze Studio, sondern nur für diese Fläche an. Das ist interessant, da die Gebühren nach m² berechnet werden. Läuft die Musik nur an den Arbeitsplätzen und nicht an der Theke, fallen gar keine Gebühren an und ihr seid frei in der Musikwahl.
Na dann, lasst es krachen! …also musikalisch.
Euer