Lockdown 2.0 – nicht mit uns!

Lock-Down 2.0 – nicht mit uns – Update!

Leute, eure Resonanz ist riesig. Wir haben nun Mitstreiter aus fast allen Bundesländern, zum Teil mehrere je Bundesland. Unsere Begründung für das Eilverfahren haben wir noch einmal deutlich erweitern können:

  • Die hygienischen Standards in Tattoo&Piercing-Studios sind ungleich höher, als in vielen anderen Branchen (insb. Einzelhandel) und vergleichbar mit denen von medizinischen Personal. Die Arbeiten können so verrichtet werden, dass eine Verbreitung des COVID-19 Erregers laut RKI ausgeschlossen werden kann.
  • Dies wird untermauert durch den Umstand, dass Tattoo&Piercing-Studios bis heute nicht als Corona-Hotspot auffällig geworden sind. Auch vor der Corona-Epidemie waren Tattoo&Piercing-Studios hinsichtlich möglicher Infektionsverbreitungen (Hepatitis, HIV tec.) unauffällig. Dies ist ein Beleg dafür, dass unsere Branche den Umgang mit Hygienemaßnahmen beherrscht.
  • Die Schließung und finanzielle Unterstützung von Betrieben, die als Infektionsquelle ausgeschlossen werden können, ist eine Verschwendung von Steuergeldern, die an derer Stelle dringend benötigt werden.
  • Die Öffnung des Einzelhandels (inkl. Kleidung, Schuhe, Geschenkartikel etc.) ist NICHT systemrelevant. Die Alternative über entsprechende Versandhäuser (Online, Telefon, Post) alle Erfordernisse des täglichen Lebens. Hier müssen also wirtschaftliche Erwägungen angenommen werden.
  • Eine Öffnung des Einzelhandels und gleichzeitige Schließung von Tattoo&Piercing-Studios ist somit unverhältnismäßig.
  • Dies sehen auch andere Bundesländer so, siehe Sachsen Anhalt.

Raus aus der Schmuddel-Ecke

Unsere Branche hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass unsere hygienischen Standards durchaus mit denen aus dem medizinischen Bereich mithalten können. Wir haben dies nun erstmals dediziert dargestellt gegenüber den Richtlinien des RKI, die für den Umgang von medizinischem Personal mit COVID-19 Patienten gelten.

Wenn dies von den Verwaltungsgerichten der Länder anerkannt wird, wird uns das auch in Zukunft als schlagkräftiges Argument dienen!

Wir laden alle Mitstreiter aus der Branche ein, unsere Argumentation über bestehende Presse-Kanäle zu verbreiten. Dass wir in einigen Ländern in ihren Verordnungen immer noch zusammen mit Solarien und Bordellen aufgeführt werden (erst danach kommen Tattoo- und Piercing-Studios), muss aus den Köpfen der Leute raus!

Alles bereit für den heißen Montag

Die Rechtsanwaltskanzlei KKP arbeitet gerade mit Hochdruck daran, entsprechende Eilverfahren für die jeweiligen Bundesländer vorzubereiten. Wir haben die Zusage, dass dies bis Montagmorgen fertig sein (vorausgesetzt, die Verordnungen liegen vor) und dann unmittelbar den jeweiligen Verwaltungsgerichten zugestellt wird. Vorher schaut da ohnehin kein Richter drauf. 😉

Für die Bundeländer Rheinland-Pfalz, Berlin und Hamburg gibt es leider keine Möglichkeit, die Verordnungen für alle Studios generell anzugreifen. Hier kann man nur (und müsste) je Studio klagen. Wer möchte, kann dies natürlich für sich tun. Bleibt ansonsten nur zu hoffen, dass diese Länder nachziehen, sollte das Verbot in den anderen Ländern kippen.

Ihr könnt noch mitmachen

Bei Interesse meldet euch einfach bei uns oder beim Metal-Anwalt (c.koch@kleymann.com). Mit jedem weiteren Mitstreiter sinken die evtl. Kosten je Studio für den (hoffentlich) unwahrscheinlichen Fall, dass unserem Eilantrag nicht stattgegeben wird.

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