Hilfen 2021, denn es ist noch nicht vorbei…

2020 ist vorbei, der Lockdown leider noch nicht…

Jap, 2020 war nicht unser bestes Jahr und viele werden jetzt durchatmen, dass es vorbei ist. Doch leider wohl noch nicht ganz. Denn die Zeichen stehen wie befürchtet: Der Lockdown (bzw. Lockdown-Light) wird wohl noch eine Weile bestehen bleiben.

Doch wie über die Runden kommen, wenn jetzt die außerordentliche Wirtschaftshilfe endet? Wir haben uns ein wenig mit dem Thema Hilfen 2021 beschäftigt und geben einen kurzen Überblick.

Und da wir möchten, dass 2021 besser wird, als 2020, arbeiten wir mit Hochdruck an einer Erweiterung in kisscal, die euch gefallen dürfte. Aufmerksamen Nutzern ist evtl. schon ein neuer Menüpunkt aufgefallen. 😉 Lasst euch überraschen!

November- und Dezemberhilfe

Wer es noch nicht gemacht hat, sollte es nachholen: die Frist für die Novemberhilfe endet am 31.1.2021. Lasst euch ggf. von eurem Steuerberater helfen, es lohnt sich. Denn anders als die Soforthilfe aus dem Frühjahr, muss die Nov.-/Dez.-Hilfe nicht zurückgezahlt werden (wenn sie korrekt berechnet wurde). Wichtig: beachtet euren Umsatz für evtl. Gutscheine!

Überbrückungshilfe III

Ab Januar 2021 bis Juni 2021 gibt es die sog. Überbrückungshilfe III. Wie schon bei der außerordentlichen Wirtschaftshilfe, ist der Antrag nur über prüfende Dritte möglich (Steuerberater etc.). Diese berechnen in der Regel ca. 1.000,- (zzgl. MWSt.) für die Beratung, Beantragung und Abrechnung, unter anderem auch wegen der Haftung. Diese Kosten kann man in der ÜH3 aber geltend machen. Solo-Selbständige können die Neustarthilfe (s.U.) direkt beantragen.

  • Es werden bis zu 90% der nachfolgenden Fixkosten erstattet, abhängig vom Umsatzrückgang (zum Vorjahr) für den jeweiligen vollen
  • Für junge Unternehmen (Gründung zwischen 1.8.2019 und 30.4.2020) gilt als Vergleichszeitraum für Umsatzverluste das dritte Quartal 2020.
  • Soloselbständige können alternativ eine Neustarthilfe von bis zu 5.000,- € beantragen.

Welche Kosten werden erstattet?

Die nachfolgende Aufstellung gibt einen kurzen Überblick darüber, welche betrieblichen Kosten erstattet werden. Wichtig: Relevant für evtl. Kosten ist das erste Fälligkeitsdatum einer Verbindlichkeit, nicht das Zahlungsdatum!

  • Miete, Nebenkosten (Strom, Heizung, Müll, Wasser/Abwasser, Reinigung), ggf. Grundsteuer
  • laufende Verträge (Telefon, Internet, …) und Abos/Lizenzen (kisscal, …)
  • betriebliche Versicherung (Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung etc.)
  • Gebühren (z.B. IHK-Beiträge, GEZ)
  • KFZ-Steuer für gewerblich genutzte Fahrzeuge
  • Kontoführungskosten, Überziehungszinsen Geschäftskoten
  • Instandhaltungs- und Reparatur-Kosten (keine Neuanschaffungen)
  • Fortlaufende Kosten für Dienstleister (Steuerberater, Lohnbuchhaltung, Reinigung, IT)
  • Marketing- und Werbekosten (maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben 2019)
  • Kosten für die Antragstellung und Beratung zur ÜH3
  • Falls nicht alle Mitarbeiter in Kurzarbeit sind: 20% der obigen Fixkosten pauschal für Personalkosten (ohne angestellte Gesellschafter)
  • Zusätzlich 50% aller Abschreibungen

Mögliche Optimierungs-Maßnahmen

Daraus ergeben sich ein paar Optimierungsmöglichkeiten, die ihr mit eurem Steuerberater besprechen solltet:

  • Es bietet sich an, ohnehin geplante Investitionen in Hygienemaßnahmen (z.B. Luftfilteranlagen) in den Januar zu legen.
  • Falls der Jahresabschluss 2019 noch nicht erstellt ist, macht es evtl. Sinn, GWGs aus 2019 (Tattoo-Maschinen, Netzteile, iPad, Tattoo-Liege etc.) ins Anlagevermögen nehmen.
  • Auch während des Lockdowns bereits in Werbung/Marketing investieren. Natürlich nur im Rahmen der Vergleichskosten aus 2019.

Grundsicherung für Solo-Selbständige

Natürlich deckt die ÜH3 nicht die Lebenshaltungskosten. Daher können Solo-Selbständige und Kleinunternehmer zusätzlich zur ÜH3 die Grundsicherung beantragen. Folgendes ist hier interessant zu wissen:

  • Das Gewerbe muss nicht abgemeldet werden.
  • Das Ersparte (bis 60.000,- €) muss nicht aufgebraucht werden.
  • Wohneigentum und Altersvorsorgung (Rentenversicherung, Kapital-Lebensversicherung etc.) darf ebenfalls bestehen bleiben.
  • Neben der Grundsicherung erhaltet ihr auch einen Mietzuschuss. Wohnt ihr in Eigentum, können Nebenkosten sowie Zinszahlungen für das Darlehen angerechnet werden.
  • Die Kosten für eine gesetzliche Krankenversicherung werden ebenfalls übernommen.

Aber Vorsicht: Lebt ihr mit eurem Partner zusammen und hat dieser ein eigenes Einkommen, so wird eine Versorgergemeinschaft angenommen und das Einkommen eures Partners mit angerechnet.

Durchhalten

Schlimmer noch, als die finanzielle Seite, ist für viele sicherlich die emotionale Belastung, insb. wenn man noch eine Familie zu versorgen hat. Haltet durch! Das Ende ist in Sicht. Nutzt alles an finanziellen Hilfen aus, was geht. Lasst euch dabei professionell unterstützen und vielleicht könnt ihr die Zeit, die ihr nun mehr habt für eure Lieben, auch ein wenig genießen.

Euer
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