Gründungszuschuss für den Nachwuchs

Es ist nicht mehr so einfach, gute Leute für sein Studio zu finden. Um so interessanter ist es geworden, den Nachwuchs selbst auszubilden, vor allem, wenn der das künstlerische Talent bereits mitbringt (Kunst-/Grafik-Schulen). Doch nicht viele wissen, dass man hier auch Gründungszuschuss bekommen kann: bis zu 9.000,- €!

Voraussetzungen für einen Gründungszuschuss

  • Euer Neuling hat Anspruch auf ALG I.
    Hierzu sollte er gerade eine Ausbildung beendet bzw. angestellt gewesen sein.
  • Er gilt beim Arbeitsamt als nicht zu leicht zu vermitteln.
  • Das Arbeitsamt hat derzeit Budget für Gründungszuschüsse.
    Hier reicht in der Regel ein kleiner, freundlicher Anruf bei der Behörde: „Wie schaut’s aus, haben Sie derzeit Mittel für Gründungszuschüsse? Also: Lohnt es sich, einen Antrag zu stellen?“

Was braucht man dafür?

  • Einen ausgefüllten Antrag
    Vorlagen erhält euer Nachwuchs beim Arbeitsamt.
  • Einen Business-Plan
    Vorlagen gibt es von eurer örtlichen IHK oder in unserem Orga-Leitfaden.

Der Business-Plan sollte so ausfallen, dass der Nachwuchs seine laufenden Kosten (inkl. Miete, Lebensunterhalt, …) mit der Unterstützung plus Einnahmen aus Tattoo/Piercing nach spätestens einem Jahr tragen kann und im zweiten Jahr Gewinn macht. Wenn der Umsatz dabei im ersten Jahr unter 17.500,- € und im zweiten Jahr unter 50.000,- € bleibt, fällt in den ersten beiden Jahren auch keine Umsatzsteuer an.

Der Antragssteller erhält dann für 6 Monate sein ALG 1 weiter. Anschließend muss er den aktualisierten Business-Plan (Soll/Ist-Vergleich) nachreichen und kann für weitere 9 Monate Unterstützung erhalten (300,- € pro Monat).

Etwas Papierkram, zugegeben, aber eine Menge Geld, wie wir finden.

Euer
Gründungszuschuss für den Nachwuchs - kisscal.tattoo

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