Soforthilfe über die Wirtschaftsministerien der Länder
Bayern ist das erste Bundesland, das nun Soforthilfen für Selbständige anbietet, die NICHT zurückzuzahlen (aber als Einkommen zu versteuern) ist. Die anderen Bundesländer wollen Anfang kommender Woche nachziehen. Das sollte die meisten von uns erst einmal aus der ***** ziehen.
Schadensausgleich unabhängig von angeordneter Schließung
Der Gesetzgeber hat dabei zum Glück erkannt, dass das IfSG hinsichtlich Schadensersatzleistungen bei allgemeinen angeordneten Schließungen nicht greift, sondern nur bei konkreten Einzelanordnungen. Daher werden die Hilfen unabhängig von evtl. Schließungsanordnungen geleistet. Das beendet zum Glück die Unsicherheit, die bislang noch geherrscht hat.
Hört Nachrichten und checkt die Website eurer Länder
Bleibt am Ball und schaut immer mal wieder auf der Website eurer Landesverwaltung nach (Gesundheits- oder Wirtschaft-Ministerium). Da werden die Soforthilfen für euch als erstes erscheinen.
Durchhalten und bleibt gesund!
Euer