Auf der Plattform https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte etc. in bälde für ihre Mandanten die neue außerordentliche Wirtschaftshilfe beantragen. Allerdings solltet ihr wissen, dass bislang nur die Registrierung möglich ist. Die Seiten für die eigentlichen Anträge müssen erst noch programmiert werden.
In der aktuellen Pressemitteilung des Finanzministeriums findet ihr alle Details hierzu. Dort wird ebenfalls ein direkter Zugang zu den Anträgen für Soloselbständige angekündigt (Antrags-Summe < 5000 €), allerdings haben wir hierzu noch nichts konkretes gefunden. Entsprechende Ankündigungen sollten aber in den nächsten Tagen folgen.
Wir hoffen weiter auf die Entscheidungen der OVGs in unserem Sinne, nichtsdestotrotz empfehlen wir aber, die Anträge umgehend zu stellen (bzw. stellen zu lassen). Immerhin ist eine Woche ja schon so gut wie rum.
Wir halten euch wie immer auf dem Laufenden.