Auf unseren letzten Beitrag „Der Glaubenskrieg: Anzahlung oder Terminkaution“ erhielten wir zahlreiche, erfreuliche Rückmeldungen von Kollegen, die das Thema Terminkaution geprüft und bestätigt bekommen haben. Ganz besonders freuen wir uns darüber, dass wir vor allem auch von alt eingesessenen Hasen aus der Branche diese Rückmeldungen erhielten.
Bezüglich der einen oder anderen Frage zu diesem Thema hier noch ein paar Antworten, die von Interesse sein könnten:
Machen Terminkautionen beim Piercing überhaupt Sinn?
In der Regel: Nein. Das Piercing-Geschäft ist bei den meisten in der Branche so kurzfristig geworden, da machen Terminkautionen in der Tat keinen Sinn (und werden auch schon lange nicht mehr genommen). Außerdem ist es hier wesentlich leichter, Terminausfälle mit Walk-Ins zu kompensieren, da hier die Vorbereitungszeiten kürzer sind, als bei Tattoos.
Wie kann ich mir meine Arbeitszeit für evtl. Entwürfe absichern?
Wenn ihr die Frist für Terminabsagen auf z.B. min. 3 Werktage festlegt, habt ihr genügend Zeit für den Großteil der Entwurfsarbeiten. Sagt der Kunde vorher ab, entsteht kein Schaden, sagt er später ab, habt ihr die Terminkaution. Es ist zudem absolut zulässig, die Höhe der Terminkaution abhängig von der Größe eines Tattoos festzulegen (z.B. zwischen 50,- € und 300,- €).
Sind Terminausfälle wirklich Umsatzsteuerfrei?
Ein Kollege erhielt vom Finanzamt die Rückmeldung, dass bei verfallenen und einbehaltenen Terminkautionen in jedem Fall auch Umsatzsteuer fällig seien. Hier konnten wir ebenfalls Klarheit schaffen: Erscheint ein Kunde nicht zu seinem Termin (No-Show), verfällt die Terminkaution. Sie wird dann als sog. echter Schadensersatz (Terminausfall) einbehalten ohne Gegenleistung. Und ohne einen sog. Leistungsaustausch fällt auch keine USt. an (siehe auch Abschnitt 1.3. UStAE).
Brauche ich ein separates Bankkonto für die TK?
Jein. Terminkautionen sind Sicherheitsleistungen seitens des Kunden und dürfen nicht frei verwendet werden. Man muss also über die TK Buch führen (insb. den offenen Saldo) und jederzeit nachweisen können, dass diese Summe zur Verfügung steht. Dies kann, praktischer Weise, aber auch das übliche Geschäftskonto des Studios sein. Grundsätzlich empfehlen wir, nicht nur für die TK sondern auch für Gutscheine entsprechende Rücklagen zu halten, da es immer passieren kann (Krankheit, Unfall etc.), dass man seine Geschäfte plötzlich aufgeben muss. Wenn man dann nicht in der Lage ist, offene Terminkautionen und Gutscheine zurück zu bezahlen, ist der Ärger vorprogrammiert.
Habt ihr weitere Fragen, dann schreibt uns. Euer Input bringt uns alle weiter!
Euer