3G-Regel selbst erfüllen
Bei den körpernahen Dienstleistungen gilt seit einigen Wochen bundesweit die 3G-Regelung. Gleichzeitig sollen ab Oktober kostenlose Schnelltests nicht mehr angeboten werden. Es sei denn, ihr bietet diese selbst an, könnt also die 3G-Regel selbst erfüllen…
Unterschied Selbst-Tests und Schnelltests
Es gibt verschiedene Tests, die in unterschiedlichen Bereichen unterschiedlich anerkannt werden. Die PCR-Test wird in der Regel aus eine Blutprobe entnommen und gilt derzeit als der verlässlichste Test. Bei den Antigen-Test unterscheidet man zwischen den Schnelltests (durch qualifiziertes Personal, langes Stäbchen wird beim Probanden durch Nase oder Mund bis an die Gaumenwand eingeführt) und den Selbst-Tests (Proband testet sich selbst; Abstrich im vorderen Nasen- oder Mundbereich). Für uns körpernahe Dienstleister können alle Tests akzeptiert werden, die auf der Bfarm-Seite gelistet sind, also auch die Schnell- und Selbst-Tests.
Selbst-Tests haben den Vorteil, dass man dem Probanden nicht in der Nase rumstochern muss, was durchaus Risiken mit sich bringt (Plötzliches Niesen/Würgen, Verletzung der Nasenschleimhaut etc.). Das Haftungsrisiko ist also ungleich geringer und sie sind günstiger.
Auch Laien können Test-Zertifikate ausstellen
Das Problem bei den Selbst-Tests ist nur, dass diese allein nicht genügen, um die 3G-Regel zu erfüllen. Man braucht noch ein Test-Zertifikat. Und hier kommt die gute Nachricht: So ein Test-Zertifikat können auch Laien (also Nicht-Mediziner) nach einer entsprechenden Schulung ausstellen.
Online in 1,5 Stunden zum zertifizierten Corona-Tester
Nun könnte man annehmen, so eine Schulung sei aufwendig. Ist sie aber nicht. Googelt einfach mal nach „Schulung Selbsttest Corona“. Ihr findet da zahlreiche Angebote für Online-Schulungen, die zwischen 45 Minuten und 1 ½ Stunden dauern und das für einen absolut erschwinglichen Preis. Achtet aber darauf, dass die Schulung nicht an ein bestimmtes Produkt eines Herstellers gebunden ist!
Test einfach online anbieten
Seid ihr qualifiziert, könnt ihr ganz einfach selbst die Einhaltung der 3G-Regel für alle eure Kunden gewährleisten. Mit einer entsprechenden Online-Buchung bietet ihr euren Kunden z.B. am Vorabend ihres Tattoo/Piercing-Termins Test-Termine an, entweder als Service kostenlos oder bei größerer Nachfrage (z.B. im Piercing-Bereich) gegen einen geringen Unkostenbeitrag.
KEINE Dokumentationspflicht
Das sei an dieser Stelle auch noch erwähnt: Ihr habt KEINE Dokumentationspflicht zur 3G-Regel. Das heißt, ihr müsst (und dürft) keine Nachweise abfotografieren, einscannen oder anderweitig dokumentieren. Es genügt, wenn ihr euch davon überzeugt, dass die Kunden in eurem Studio die 3G-Regel erfüllen.
Wie geht’s weiter?
Ungewiss ist sicherlich, in welche Richtung sich die Corona-Regeln noch entwickeln werden. Wird es eine 2G-Beschränkung für unsere Branche geben? Angesichts der Tatsache, dass z.B. Friseure (ebenfalls körpernahe Dienstleiser) zum Grundbedürfnis gehören, wie Essen und Schlafen, darf gehofft werden, dass eine verschärfte 2G-Regel nur für Veranstaltungen und Räumen mit größerer Publikumszahl kommen wird.
Da sich der Aufwand im Rahmen hält, kann man das Projekt „Eigenes Test-Center“ durchaus in Angriff nehmen, finden wir. 😉