Eigentlich ganz einfach: man behält die Anzahlung ein. Doch in der Regel ersetzt das nicht wirklich den Verdienstausfall, vor allem, wenn man nur 50,- € Anzahlung nimmt, wie meist üblich.
Höhere Anzahlungen/Terminkautionen
Eine mögliche Maßnahme ist, die Höhe der Terminkaution nach der Länge der Sitzung bzw. Größe des Tattoos zu richten (z.B. 50% des Sitzungs-/Tattoopreises). Doch dann fehlen einem immer noch die anderen 50%.
Vorsicht an dieser Stelle mit Anzahlungen: Anzahlungen stehen rechtlich immer Leistungen gegenüber. Behaltet ihr eine Anzahlung ein, kann der Kunde die Herausgabe der Entwürfe verlangen. Eine Terminkaution sichert den Terminausfall ab und ihr steht keine Leistung gegenüber, die ihr bei Einbehalten herausgeben müsstet. Zudem bleibt sie, genau aus diesem Grund, bei Terminausfällen Umsatzsteuerfrei!
§642 BGB
Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit: der § 642 BGB sieht vor, dass „[…] der Unternehmer, wenn der Besteller durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen [kann]. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich […] nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung“. Konkret bedeutet das, ihr könnt bei Terminausfällen den kompletten Terminausfall in Rechnung stellen (abzüglich der einbehaltenen Terminkaution sowie evtl. Ersatz-Termine, die ihr evtl. kurzfristig hereinbekommen habt).
Eine Einschränkung sei hierzu noch erwähnt: Bei höherer Gewalt (z.B. Krankheit) könnt ihr dem Kunden den Ausfall nicht in Rechnung stellen. Dies muss der Kunde im Zweifelsfall jedoch nachweisen (ärztliche Attest). Und Vorsicht! Und Vorsicht! Der §615 BGB ist nicht anwendbar, da es sich bei Tätowierungen nicht um Dienstleistungen, sondern um Werkslieferungen handelt.
Voraussetzung ist eine entsprechende schriftliche Vereinbarung auf euren Terminzetteln bzw. in euren AGB. Außerdem solltet ihr immer Vorname, Nachname und Geburtsdatum abfragen für eine evtl. Anschriftsermittlung bei der Meldebehörde. Anschließend lasst ihr am besten einen Anwalt einen Brief an den Kunden schicken mit der entsprechenden Forderung, das sorgt für rasche Zahlung. Unser Anwalt Christian Koch von der KPP (c.koch@kleymann.com) bietet diesen Service zum gesetzlichen Mindestsatz an (Stand Nov. 2018: 70,20 € bis 500,- € Forderung und 124,- bis 1.000,- €, jeweils zzgl. ges. MWSt.).
Der §643 BGB gibt euch übrigens zudem die Möglichkeit, bei No-Shows alle weiteren Termine zu kündigen.
Automatische Terminerinnerungen
Automatische Terminerinnerungen helfen ebenfalls, die Ausfallquoten zu reduzieren. Gerade bei Stammkunden mit vielen Terminen kann schon mal einer untergehen. Und denen möchte man dann nicht gleich einen Brief vom Anwalt schicken lassen.
Kufri-Listen für schnellen Ersatz
Kommt es dennoch mal zu einem Terminausfall, hilft es, wenn man interessierte Kunden direkt anschreibt (Kufri-Listen mit Kunden, die kurzfristig können). Entweder via SMS (eine entsprechende automatische Funktion bietet z.B. kisscal), oder über WhatsApp Broadcasts. Bietet diesen Service euren Kunden aktiv an (im Gespräch und auf eurer Website), so bekommt ihr schnell eine umfangreiche Liste zusammen. Wer letzteres etwas professioneller betreiben möchte, kann für 69,- € im Monat auch MessengerPeople.de verwenden.
Post auf Social Media
FB/IG-Post haben leider den Nachteil, dass sie nicht gut sichtbar sind. Zum einen bevorzugt FB gepushte Posts, so dass die eigenen bei vielen Followern gar nicht erscheinen. Zum anderen, wenn sie erscheinen, sind sie durch die Fülle anderer Posts schon nach kurzer Zeit nicht mehr sichtbar.
Nutzt die Zeit!
Und das sollte auch nicht unerwähnt bleiben: Manchmal ist so ein Terminausfall auch gar nicht schlecht: es schafft Zeit für all die Dinge, die sonst immer liegen bleiben. Z.B. durch unseren Orga-Leitfaden zu blättern oder sich doch mal kisscal näher anzusehen.