Immer mehr Studios bieten mittlerweile Tattoos / Piercings an Sonn- und Feiertagen an. Doch ist das zulässig? Wir sind der Frage mal für euch nachgegangen.
Das Ladenschlussgesetz gilt nicht für Handwerker / Dienstleistungen
Das Ladenschlussgesetz wurde in den 50er Jahren ins Leben gerufen zum Schutz der Angestellten und ihren Familien. Immer längere Öffnungszeiten auch an Sonn und Feiertagen führte faktisch zu einer 7-Tage Woche für ohnehin schlecht bezahlte Verkäufer*innen. Doch das Gesetz wurde explizit für den Handel verabschiedet („Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden“), Die Ladenöffnungsgesetze gelten dagegen nicht für Handwerker oder Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten, wie z.B. Restaurants, Gastwirtschaften, Großhandelsbetriebe etc..
Für Angestellte gilt das Arbeitsschutzgesetz
Dennoch sieht man z.B. auf Bestellen sonntags nur in Ausnahmen Handwerker arbeiten. Dies liegt insb. an dem Arbeitsschutzgesetz § 9: „Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.“ Doch das Arbeitsschutzgesetzt gilt nicht für selbständige Unternehmer.
Tattoo & Piercing fällt unter das Feiertagsgesetz
Für diese gilt vielmehr das Feiertagsgesetz, siehe § 5: „Die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage sind als Tage der Arbeitsruhe und der Erhebung nach Maßgabe der gewerbe- und arbeitsrechtlichen Vorschriften sowie der Bestimmungen dieses Abschnitts geschützt.“. Zudem heißt es: „An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, verboten […].“
Aber Achtung: Das Feiertagsgesetzt ist Ländersache! Hier gibt es durchaus Unterschiede, insb. bei den sog. stillen oder hohen Feiertagen (Thema Tanzverbot und Vergnügungs-Veranstaltungen). Allerdings beziehen sich diese Verbote in der Regel auf öffentliche Veranstaltungen. Dazu findet man z.B. im Bayrischen Recht folgendes: „An diesen stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen innerhalb des zeitlichen Geltungsraumes nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen ernste Charakter gewahrt bleibt (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 Bay. FTG). Öffentlich sind Veranstaltungen dann, wenn die Teilnahme nicht auf einen bestimmten, durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehungen zum Veranstalter persönlich untereinander verbundenen, abgegrenzten Personenkreis beschränkt ist (vgl. Nr. 19.1.3 VollzBek LStVG)“.
Arbeiten möglich mit bestimmten Einschränkungen
Grundsätzlich ist es damit möglich, auch an Sonn- und Feiertagen zu tätowieren und zu piercen, jedoch mit einigen Einschränkungen:
- Kein Schmuck- und Warenverkauf an diesen Tagen
- Angestellte Mitarbeiter dürfen an diesen Tagen nicht arbeiten
- Der Studio-Betrieb sollte von außen nicht bemerkbar sein (öffentliche Ruhe)
- An stillen Feiertagen: Der Studio-Betrieb ist nicht öffentlich (geschlossene Tür, nur Termingeschäft)
Die letzten beiden Punkte lassen sich gut bewerkstelligen, wenn man auf Termin arbeitet. Aber da sich das Thema Online-Buchung ohnehin immer stärker durchsetzt, sollte das für die meisten kein Problem darstellen.
Übertreibt es nicht
Das Leben besteht nicht nur aus Arbeit und Erholung ist wichtig, also übertriebt es nicht. Für bestimmte Aktionen oder auch Charity-Days schafft euch das aber sicherlich einen sinnvollen größeren Spielraum.
Euer