Die beste Werbung ist noch immer die Mund zu Mund Propaganda, heißt es. Also, wenn euch eure Kunden weiterempfehlen. Doch es geht noch besser: Wenn eure Kunde so sehr von euch überzeugt sind, dass Sie ihren Freunden ein Tattoo/Piercing bei euch schenken, in Form eines Gutscheins.
Gutscheine vereinen in sich daher gleich mehrere interessante Marketing-Instrumente:
- Kunde wirbt Kunde
Das Verschenken von Gutscheinen wirkt noch stärker, als eine reine Empfehlung. Denn der Schenker zahlt bereits für die Leistung, von der er überzeugt ist. - Kundenbindung
Durch das Verschenken des Gutscheines seid ihr bei dem Empfänger gegenüber allen anderen Mitbewerbern ganz klar im Vorteil. Der Kunde ist also bereits an euch gebunden, noch bevor er bei euch war. - Teaser für Mehr (Folgeumsatz)
Zumindest bei Tattoos gilt: Gutscheine decken in der Regel nicht den kompletten Preis des Wunsch-Tattoos ab. Darüber hinaus sind über 50% der Kunden Wiederholungstäter.
Außerdem sind Tattoo- und Piercing-Gutscheine immer noch etwas besonderes und eben nicht nur irgendein Gutschein. Folgende Dinge solltet ihr dafür berücksichtigen:
- Gutschein-Gestaltung
Eure Gutscheine sollten was hermachen und gleich vom ersten Eindruck einen Bezug zu euch herstellen (CI/CD: Farbe, Logo, Schriftzug, Slogan, …). Ein komplettes Päckchen ist hier immer eine nette Idee:
Beispiel freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Ela Berger Tattoo (FL) - Verfügbarkeit
Es ist ärgerlicher, wenn man sich die Mühe macht, vorbei zu kommen, um einen Gutschein zu kaufen, und dann ist niemand da (geschlossen) oder es hat niemand Zeit (Theke nicht besetzt). Eine gute Ergänzung sind hier sicherlich Online-Gutscheine. Die lassen sich auch bequem von zu Hause und sogar auf den letzten Drücker kaufen. (in kisscal selbstverständlich integriert) - AGB
Ihr solltet beim Verkauf eurer Gutscheine auf evtl. Bedingungen klar hinweisen: Wie lange sind diese gültig? Werden sie auf Wunsch ausbezahlt oder eben nicht? (siehe unser Sorglospaket Verträge)
Extra-Einnahmen
Pro Jahr kann man gut und gerne je Arbeitsplatz/Artist Gutscheine im Wert von ca. 5.000,- € verkaufen. Wir empfehlen, für die nicht eingelösten Gutscheine Rücklagen zu bilden, das Geld also auf eurem Studio-Konto zu halten.
Außerdem zeigt die Erfahrung, dass ca. 10-15 % der Gutscheine nicht eingelöst werden, was eine nette Zusatzeinnahme darstellt.
Steuer & Recht
Seit 2019 gilt für Tätowierer und Piercer, dass Gutscheine als sog. Einzelwertgutscheine betrachtet werden, bei denen beim Verkauf bereits die Umsatzsteuer fällig wird (siehe unseren Info-Letter „Gutscheine und Anzahlungen ohne Umsatzsteuer“). Bislang waren Gutscheine erst beim Einlösen Umsatzsteuerpflichtig.
Wenn ihr für euer Studio eine Bilanz erstellt, lassen sich die Rücklagen von den Einnahmen abziehen, so dass die EK-Steuer tatsächlich erst beim Einlösen der Gutscheine anfällt.
Gutscheine sind grundsätzlich 3 Jahre gültig ab dem Ende des Ausstellungs-Jahres. Ihr könnt natürlich eine längere Gültigkeit für eure Gutscheine festlegen. Eine kürzere Gültigkeit ist nur bei Aktionsgutscheinen möglich. Nach den 3 Jahren müssen die Gutscheine ggf. aus euerer Bilanz ausgebucht werden.
Aktions-Gutscheine
Eine Besonderheit stellen sog. Aktionsgutscheine dar, die z.B. bei Gewinnspielen oder im Rahmen von Aktionen vergünstigt ausgegeben werden. Aber mehr hierzu ein anderes Mal.
Euer