Das Ende des Lockdowns

Das Ende des Lockdowns – Geht es tatsächlich wieder los?

Das Ende des Lockdowns ist in greifbarer Nähe und mit etwas Glück dürfen Tattoo- und Piercing-Studios ab kommenden Montag wieder öffnen. Dies kam nun doch recht überraschend nach dem zögerlichen Handeln in den letzten Wochen und Monaten. Aber es gibt da noch eine kleine Hürde zu nehmen: Die Entscheidungen der jeweiligen Bundesländer.

Der 5-Stufen-Plan

Aber erst einmal die Fakten (nachzulesen auf der Seite der Bundesregierung und noch genauer in dem Beschluss des Bundes vom 3.3.2021):

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Körpernahe Dienstleistungen

Der für uns wichtige Passus in dem Beschluss: „Darüber hinaus können ebenfalls die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen, wobei für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen, bei denen -wie bei Kosmetik oder Rasur- nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist.“

Beschluss der Länder abwarten!

Es bleibt, wie gesagt, abzuwarten, was die jeweiligen Bundesländer daraus noch umsetzen und vor allem: wie. Aber die weiteren Beschlüsse zum Einzelhandel geben Anlass zur Hoffnung. Dort heißt es, bei einer stabilen Inzidenz von unter 50 kann „die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche…“ erfolgen. Steigt der Inzidenz-Wert an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 50 an, erfolgt „die Öffnung des Einzelhandels für sogenannte Terminshopping-Angebote (Click and meet), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung im Geschäft zugelassen werden kann.“

Diese Auflagen erfüllen die meisten von uns mit Leichtigkeit. Da hilft natürlich auch wieder eine gute Termin-Planung ggf. mit Online-Buchung. 😉

Notbremse im Auge behalten!

Aber Vorsicht: „Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“

Die aktuellen Corona-Zahlen

Die aktuellen Corona-Zahlen eurer Länder und Kreise könnt ihr übrigens hier nachsehen: Corona in Zahlen.

Euer
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