Betriebsschließung vermeiden bei Corona-Kontakt

„Äh, Chef, mein Arzt hat einen Abstrich gemacht und mich in Quarantäne geschickt.“ So eine Nachricht zum Frühstück lässt den Adrenalinspiegel rasch ansteigen: „Droht jetzt die Betriebsschließung?!“ Welche Auflagen hat das Studio, bis die Ergebnisse des Tests da sind? Und was, wenn der positiv ist?“.

So letzte Woche bei uns geschehen. Unser Glück: Unsere Shop-Managerin ist ohnehin schon im Home-Office (siehe unseren letzten Infoletter), was die Situation deutlich entspannt. Aber gewiss ist: Die zweite Corona-Welle wird kommen. Und die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kunde einmal positiv getestet wird, ist dann sehr hoch. Was bedeutet das für den Artist und das Studio? Grund genug für uns, einmal nachzufragen.

Regelungen nach Ländern und Gemeinden

Eines sei vorweggeschickt: Wie in einem solchen Fall verfahren wird, regeln jedes Land eigenständig und delegiert die Details zum großen Teil an die jeweiligen Gesundheitsämter der Gemeinden. Daher solltet ihr alles hier Beschriebene unbedingt bei eurem örtlichen Gesundheitsamt rückversichern und regionale Unterschiede klären, bevor ihr euch in einer Corona-Kontaktkette wiederfindet.

Wir hatten Glück und erhielten nach wenigen Minuten sehr ausführliche und kompetente Auskunft.

Noch kein Handlungszwang bei Verdachtsfällen

Die erste Entwarnung war, dass bei Verdachtsfällen noch keine Maßnahmen vorgeschrieben sind. Allerdings wird gebeten, verstärkt auf die Einhaltung der Hygienerichtlinien zu achten und ggf. diese zu verstärken (FFP2-Masken, siehe weiter Unten).

Corona-Diagnose Meldepflichtig – Betriebsschließung droht!

Wird ein Kollege, Mitarbeiter, Kunde positiv auf Corona getestet, so ist dies bereits seitens Labor und Arzt meldepflichtig (siehe Broschüre des RKI). Das örtliche Gesundheitsamt ermittelt dann die Kontaktkette des Betroffenen der vergangenen 14 Tage (Inkubationszeit des Virus). In einer Kontaktkette gelangt jeder, der länger als 15 Minuten mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern Kontakt hatte ohne geeignete Schutzmaßnahmen. Und nun wichtig: Die vorgeschriebene Mund- und Nasen-Schutz hilft zwar, die Verbreitung einzudämmen, gilt bei der Verfolgung der Kontaktkette aber nicht als geeignete Schutzmaßnahme (siehe auch Beitrag des RKI zur Kontaktpersonen­nachverfolgung).

Hat man einen betroffenen Kunden tätowier, innerhalb der 2-Wochen vor Positiv-Test, ohne besondere Schutzmaßnahmen (siehe weiter Unten), ist man unweigerlich selbst betroffen und wird in Quarantäne geschickt und mit ihm ggf. alle Mitarbeiter des Studios.

2-Wochen Quarantäne auch bei negativem Test!

Nun könnte man meinen, man lässt sich dann halt testen, wartet ein, zwei Tage auf das Ergebnis und kann dann, wenn dies negativ ist, weiterarbeiten. Leider falsch. Die Inkubationszeit des Covid-19 Virus beträgt bis zu 2 Wochen, so dass ein negativer Test leider nicht ausschließt, dass man das Virus später doch noch verbreitet. Aus diesem Grund muss die Quarantäne zwingend die vollen zwei Wochen eingehalten werden.

Vor diesem Hintergrund muss man sich fragen, welchen Sinn die Tests bei den Reise-Rückkehrern machen und wieviel davon nur teure Augenwischerei ist. Aber das nur am Rande.

Raus aus der Kontaktkette mit FFP2

Hier haben wir nun eine gute und eine schlechte Nachricht: Als geeignete Schutzmaßnahme gelten die üblichen hygienischen Auflagen (Desinfizieren, Händewaschen) sowie FFPS-Masken. Kann ich als Tätowierer gegenüber dem Gesundheitsamt glaubhaft machen, dass ausschließlich mit FFPS-Masken tätowiert wurde, gilt man nicht mehr als Kontaktperson im Sinne der Corona-Schutzmaßnahmen.

Die schlechte Nachricht: Es ist kaum auszuhalten, den ganzen Tag über Wochen mit so einer FFP2-Maske zu arbeiten. Selbst die Mitarbeiterin vom Gesundheitsamt bestätigte, dass man bei der Arbeit lieber den üblichen Mund-/Nasenschutz verwende.

FFP2 mit Auslass-Ventil

Es gibt jedoch eine Alternative: FFP2-Masken mit Auslass-Ventil. Diese lassen zwar eine Weitergabe des Virus vom Träger auf sein Umfeld zu (in vergleichbarem Umfang, wie der übliche Mund-/Nasenschutz), jedoch nicht umgekehrt.

Das bedeutet: Wird man selbst positiv getestet, schützt die FFP2 nicht das eigene Umfeld vor Quarantäne-Maßnahmen. Wird jedoch ein Kunde positiv getestet, ist man als Tätowierer geschützt.

Wir werden diese FFP2-Masken mit Auslass-Ventil die nächsten Tage und Wochen testen.

Entschädigung möglich, aber mit Einschränkungen

Sollte es einen doch erwischen und man wird in Quarantäne geschickt, so hat man einen Anspruch auf Entschädigung nach IFSG § 56. Grundlage ist die entsprechende schriftliche Anordnung des örtlichen Gesundheitsamtes. Mit diesem kann man einen entsprechenden Schadensersatz beantragen. Wie und Wo ist leider wieder je Gemeinde unterschiedlich geregelt. Und klar ist auch: es ersetzt euch sicherlich nicht ansatzweise euren kompletten Verdienstausfall sowie den ganzen Stress mit Terminen und Kunden.

Kisscal kann helfen

Hier noch ein kleiner Tipp am Rande: Mit der Broadcast-Funktion ist es für euch im Falle des Falles ein Leichtes, die betroffenen Kunden (2 Wochen vor positivem Test), also eure Kontaktkette, zu informieren. Ganz ohne Corona-App. 😉

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