Widerrufsrecht bei Tattoo- und Piercing-Terminen

Viele Studios bieten ihren Kunden inzwischen die Möglichkeit, Tattoo- und Piercing-Termine direkt online zu buchen. Dabei taucht immer wieder die Frage auf:

Kann ein Kunde einen online gebuchten Termin innerhalb von 14 Tagen einfach widerrufen – und damit auch eine bereits gezahlte Terminkaution zurückfordern?

Wir haben diese Frage gemeinsam mit unserem Partner-Anwalt der KKP besprochen und die derzeitige Rechtslage für Tattoo- und Piercing-Studios in Deutschland geprüft.

Kein Widerrufsrecht bei einem konkreten Termin

Unsere derzeitige rechtliche Einschätzung ist:

Bei einem konkret vereinbarten Tattoo- oder Piercing-Termin besteht auch bei einer Online-Buchung grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Grund dafür ist § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Dort ist geregelt, dass das Widerrufsrecht bei bestimmten Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen nicht besteht, wenn für die Erbringung der Dienstleistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart wurde.

Das ist bei einem individuell vereinbarten Tattoo- oder Piercing-Termin regelmäßig der Fall.

Die Tatsache, dass der Kunde den Termin nicht persönlich im Studio, sondern beispielsweise über ein Online-Buchungssystem vereinbart hat, führt daher nicht automatisch zu einem 14-tägigen Widerrufsrecht.

Was bedeutet das für eure Terminkaution?

Für Studios ist das besonders interessant, weil dadurch die üblichen Regelungen für Terminkautionen bzw. Anzahlungen nicht durch ein Widerrufsrecht ausgehebelt werden.

Beispiel:

  • Ein Kunde bucht online einen Tattoo-Termin in 10 Tagen und hinterlegt dafür eine Terminkaution.
  • In euren Bedingungen ist geregelt: Absage bis spätestens 5 Tage vor dem Termin: Kaution bleibt erhalten bzw. wird gutgeschrieben.
  • Spätere Absage oder Nichterscheinen: Die Terminkaution kann entsprechend der vereinbarten Regelung einbehalten werden.

Der Kunde kann sich nach unserer derzeitigen Einschätzung nicht einfach darauf berufen, dass er den Termin online gebucht hat und deshalb innerhalb von 14 Tagen widerrufen könne.

Die vereinbarte Absage- bzw. Stornierungsregelung bleibt davon grundsätzlich unberührt.

Natürlich müssen die jeweiligen Regelungen zur Terminkaution selbst wirksam vereinbart und rechtlich zulässig sein. Der gesetzliche Ausschluss des Widerrufsrechts bedeutet also nicht automatisch, dass jede beliebige Stornierungsregelung zulässig ist.

Muss ich das ausdrücklich in meine AGB schreiben?

Nach unserer derzeitigen Einschätzung jein. Der Ausschluss des Widerrufsrechts ergibt sich bereits unmittelbar aus dem Gesetz. Es handelt sich also nicht um eine Regelung, die ein Studio erst durch einen entsprechenden Hinweis in seinen AGB „vereinbaren“ muss. Es ist aber empfehlenswert, in den eigenen AGB über das Widerrufsrecht zu belehren und darauf hinzuweisen, dass es im Fall von Tattoo-/Piercing-Terminen wegen der gesetzlichen Ausnahme nicht besteht.

Auch auf der Buchungsseite ist deshalb nicht zwingend eine zusätzliche Erklärung wie „Ich verzichte auf mein Widerrufsrecht“ erforderlich, damit der gesetzliche Ausschluss greift.

Das ist ein wichtiger Unterschied: Ihr schafft den Ausschluss des Widerrufsrechts nicht selbst durch eure AGB – er ergibt sich bereits aus § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, sofern dessen Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind.

Was bleibt trotzdem wichtig?

Die Regelungen zu Terminabsagen und Terminkautionen solltet ihr natürlich weiterhin klar und verständlich formulieren.

Insbesondere sollte für den Kunden erkennbar sein:

  • wann ein Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden kann,
  • wann eine Terminkaution zurückerstattet oder gutgeschrieben wird,
  • wann sie verfällt bzw. einbehalten werden kann,
  • und was bei Nichterscheinen passiert.

Der gesetzliche Ausschluss des Widerrufsrechts ersetzt also nicht eure eigenen Regelungen zur Terminabsage.

Unser Fazit

Für einen konkret vereinbarten Tattoo- oder Piercing-Termin besteht nach unserer derzeitigen rechtlichen Einschätzung auch bei einer Online-Buchung grundsätzlich kein 14-tägiges Widerrufsrecht nach § 312g BGB.

Damit wird eine wirksam vereinbarte Regelung zu Terminkautionen oder Absagefristen nicht allein dadurch unwirksam, dass der Kunde den Termin online gebucht hat.

Eine besondere Klausel zum Ausschluss des Widerrufsrechts ist nach unserer derzeitigen Einschätzung hierfür grundsätzlich nicht erforderlich.

Wie immer bei rechtlichen Themen gilt: Die konkrete rechtliche Beurteilung kann von der Ausgestaltung des jeweiligen Vertrags und der konkreten Buchung abhängen. Dieser Infoletter stellt daher keine individuelle Rechtsberatung dar.

Euer

Widerrufsrecht bei Tattoo- und Piercing-Terminen - kisscal.tattoo

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