Zugegeben, Datenschutzvereinbarung, Platzmietverträge, AGB und Co. sind definitiv ungeliebte Stiefkinder im Tattoo- und Piercing-Business und üblicherweise werden diese Themen gerne so lange ausgesessen, bis es eben nicht mehr geht. Ein Kollege hat es so formuliert: „Die Einschläge kommen immer näher!“.
Um so besser, wenn es hier günstige Vordrucke oder Standard-Verträge gibt oder man einfach mal unter der Hand was von einem Kollegen bekommt. Doch Vorsicht: was bei dem einen passt, kann beim nächsten bereits ungültig sein.
Ein Beispiel hierzu: Ihr kauft irgendwo günstig eine Datenschutzvereinbarung für eure Kundendaten im Studio. Schnell und günstig, prima! Nur sind solche Standard-Vereinbarungen i.d.R. für Studios geschrieben, die ihre Kundendaten und Termine ausschließlich auf Papier verarbeiten. Verwendet ihr nun für eure Termine den Apple- oder Google-Kalender (oder eine andere Software), ist diese Vereinbarung bereits unwirksam. Denn: ihr müsst eure Kunden lückenlos darüber informieren, wie ihr seine Daten verarbeitet und vor allem, an wen ihr diese weitergebt. Dabei ist es völlig unerheblich, ob ihr nur den Vornamen oder seine komplette Adresse speichert.
Dasselbe Problem gilt für Platzmietverträge. Das eine Studio lässt die Artists kassieren, das andere behält zumindest die Anzahlungen ein, das nächste kassiert komplett alles selbst und erstellt eine Abrechnung (wöchentlich, täglich, bei Bedarf…). Die einen nehmen die Tattoo-Einnahmen im Auftrag entgegen und machen eine Abrechnung, die anderen Kassieren über die eigene Kasse und lassen sich vom Artist Rechnungen stellen. Die einen überlassen die Terminvereinbarung den Artists, die anderen geben nichts aus der Hand.
Daher erhaltet ihr zu unserem Sorglospaket Verträge selbstverständlich eine genaue Beschreibung darüber:
- welche Voraussetzungen gegeben sein müssen,
- was ihr bei der Verwendung der Verträge beachten müsst und
- wie sie zu handhaben sind.
Und wenn die Voraussetzungen nicht passen, solltet ihr euch dringend individuelle Verträge durch einen in der Branche erfahrenen Anwalt anfertigen lassen (siehe unseren Info-Letter „Euer Sorglospaket Verträge“, letzter Absatz).